Hund abgeben? Wir helfen.

Abgabe-Anfrage

HINWEIS

Bitte beachten Sie, dass wir folgende Hunde leider nicht aufnehmen können:

  • Hunde mit Beißvorfällen an Menschen (mit Ausnahme kleiner Hunde unter 5 kg)
  • Hunde mit ausgeprägtem Aggressionsverhalten gegenüber Menschen und/oder Artgenossen
  • Listenhunde jeglicher Kategorie (unabhängig vom Bundesland)

Sollte Ihr Hund eines oder mehrere der oben genannten Kriterien aufweisen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite, um gemeinsam eine passende Lösung für Sie und Ihren Hund zu finden. Bitte senden Sie uns hierzu eine E-Mail mit den relevanten Informationen.

WICHTIGER HINWEIS VORAB.

Liebe Halterinnen und Halter,

leider kommt es immer häufiger vor, dass dieses Formular unüberlegt ausgefüllt wird und die Abgabe-Anfrage des Hundes wieder zurückgezogen wird.

Wir bitten daher inständig darum, vorab genauestens zu überlegen, ob die Abgabe Ihres Hundes feststeht und Übernahmemöglichkeiten im Familien- und Bekanntenkreis bereits erfragt wurden. Auch eine parallele private Vermittlung ist nicht gestattet, wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Wir sprechen uns gegen die Privatvermittlung von Hunden aus. Die Gründe hierfür haben wir hier ausführlich erläutert. 

Sobald ein Formular eingeht, beginnen unsere ehrenamtlichen Mitarbeitenden damit, die Anfrage zu bearbeiten und bringen mehrere Organisationsprozesse zugange. Jede unüberlegte Anfrage beansprucht daher nicht nur sinnlos unsere ehrenamtliche Zeit, sondern raubt diese auch Hunden, die wirklich dringend Hilfe brauchen.

Aus diesem Grund erheben wir unter folgenden Voraussetzungen eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro:

  • Sie sind innerhalb von 48h nach Eingang des Formulars nicht erreichbar bzw. melden sich nicht auf unsere Kontaktversuche zurück.
  • Sie teilen uns mit, den Hund doch behalten zu wollen oder einen Platz im Familien-/Bekanntenkreis gefunden zu haben. 
  • Sie haben den Hund bereits privat vermittelt oder wollen noch Termine mit privaten Interessent*innen abwarten.

Bitte beachten Sie, dass ein gerichtliches Mahnverfahren durch unsere vereinsinterne Anwältin eingeleitet wird, sollte die Aufwandsentschädigung trotz Zahlungsaufforderung nicht entrichtet werden.

Die Aufwandsentschädigung muss selbstverständlich nicht bezahlt werden, wenn wir Ihren Hund nicht aufnehmen bzw. die gewünschte Hilfsleistung, z.B. zeitnahe Unterbringung, nicht leisten können. In diesem Fall fallen keinerlei Kosten für Sie an.

Danke für Ihr Verständnis und dass Sie unsere ehrenamtliche Unterstützung für Hunde in Not wertschätzen.

Das Team von Heimat für Pfoten

Formular zur Abgabe