Häufig gestellte Fragen

FAQ

Bei Interesse an der Adoption eines Hundes füllen Sie bitte zunächst unsere Selbstauskunft aus:

Bei Interesse an einem unserer Hunde bitten wir Sie, zunächst das Adoptionsformular auszufüllen. Anhand der dort erhobenen Informationen können wir am besten abschätzen, ob der jeweilige Hund zu Ihnen und Ihren Lebensumständen passt.
Wenn dem so ist, kontaktieren wir Sie per Mail oder Telefon. In einem Telefonat haben sowohl Sie als auch wir die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Besteht weiterhin Interesse, wird ein Besuchstermin vereinbart, bei dem Sie den Hund kennenlernen können. Nach diesem erfolgt eine Vorkontrolle bei Ihnen Zuhause, damit wir vor Ort noch eventuelle Gefahrenquellen besprechen und Tipps geben können. Fällt auch hier das Ergebnis positiv aus, setzen wir einen Schutzvertrag auf. Sobald Sie diesen unterschrieben haben und die Schutzgebühr einging, können Sie Ihren Hund abholen und in sein neues Für-Immer-Zuhause bringen!

Bei langer Anfahrt zum Standort des Hundes besteht die Möglichkeit, dass die Vorkontrolle vorab stattfindet und der Besuch des Hundes mit einer direkten Mitnahme verbunden werden kann.

Die Voraussetzungen richten sich nach den Bedürfnissen des jeweiligen Hundes. In den Beschreibungen der Hunde finden Sie bereits Hinweise darauf, ob ein Hund bspw. Erfahrung voraussetzt oder nicht alleine bleiben kann. Ein grundsätzliches Ausschlusskriterium stellt leider eine tägliche Abwesenheit von über sechs Stunden dar. Welpen sollten die ersten Wochen bis Monate gar nicht alleine bleiben müssen. Auch unsere erwachsenen Hunde sollten anfangs behutsam und schrittweise an längere Abwesenheiten herangeführt werden.

Bei der Adoption eines Hundes wird eine „Schutzgebühr“ erhoben. Diese variiert zwischen 180 bis 650 Euro, je nach Alter, Rasse oder gesundheitlichen Themen des Hundes.

Bei Hunden aus dem Auslandstierschutz deckt die Schutzgebühr oftmals nur die Transport- und Tierarztkosten für Impfungen, Chip etc. Im Inlandstierschutz dient die Erhebung einer Schutzgebühr dem „Solidaritätsprinzip“. Das bedeutet, die Schutzgebühren von Hunden, die wenig Kosten für den Verein verursachen, finanzieren die alten und kranken Hunde mit. Zwar werden auch für diese Hunde geringe Schutzgebühren erhoben, sie rechnen sich aber meistens nicht mit den hohen Tierarztkosten. 
Schutzgebühren haben hierbei auch symbolischen Charakter. Sie zeigen uns als Verein, wie ernsthaft die Anschaffung des Hundes überlegt wurde und ob auch die finanziellen Mittel für fortlaufende Haltungskosten gegeben sind. 

All unsere Hunde werden mit aktuellem Impfstatus vermittelt. Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten werden die Hunde selbstverständlich tierärztlich untersucht und behandelt. Als Tierschutzverein ist es uns leider nicht möglich, routinemäßig mit jedem Hund umfangreiche Voruntersuchungen, wie Blutbilder oder Röntgenaufnahmen, durchzuführen. Diese Behandlungen erfolgen nur bei entsprechender Symptomatik.

Grundsätzlich sollte Interessent*innen von Hunden aus dem Tierschutz bewusst sein, dass auch die meisten Rassehunde nicht aus seriösen Zuchtstätten stammen. Die Elterntiere wurden meist nicht auf Erb- bzw. rassetypische Krankheiten untersucht, was das Risiko hierfür erhöht. 

Leider ist das nicht möglich. Wir bekommen täglich dutzende Adoptions- sowie Abgabeanfragen und arbeiten alle ehrenamtlich neben unseren Hauptjobs.

Wir, also Heimat für Pfoten, gehören zum Tierschutzverein Lichtblick für Pfoten in Not e. V.
Hierbei handelt es sich um einen im deutschen Vereinsregister eingetragenen Verein, der vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Jegliche Einnahmen und Spenden dürfen nur zum Zwecke des Tierschutzes verwendet werden.
Die Register- und Steuernummern finden Sie in unserem Impressum. Außerdem verfügt Lichtblick in Not e.V. über die Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz, ausgestellt durch das Veterinäramt.

Die betreffenden Informationen können öffentlich bei den jeweiligen Stellen eingesehen werden.

Leider wird vor allem die Vermittlung nach Österreich durch lokale Gesetze sehr erschwert. Wir ziehen den erhöhten Organisationsaufwand in Bezug auf die bürokratischen Hürden für einen Adoptionsprozess nach Österreich nur in Betracht, wenn die Vermittlungschancen eines  Hundes begrenzt sind.

Bitte sehen Sie bei Welpen und kleinen Hunden, die in der Regel gut vermittelbar sind, von Anfragen aus dem Ausland ab. 

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